Zwischen der Betreut Zuhause GmbH – Loya.Care, Kieler Str. 101, 22769 Hamburg, im Folgenden “Loya.Care“ genannt und dem unter „Daten des Kunden“ genannten Kunden, im Folgenden „Kunde“ genannt.
Dieser Vertrag dient dazu, dem Kunden bei einem Notfall innerhalb des Wirkungsbereichs des installierten Notrufsystems (i.d.R. im Bereich der Wohnung des Kunden und im Garten) einen Notruf abzusetzen, um eine Kontaktperson oder die Sicherheitszentrale zu erreichen. Die Regelungen dieses Vertrages gelten auch für Zusatzprodukte wie Sturzsensoren, Gefahren- und Bewegungsmelder usw.
Loya.Care betreibt eine Sicherheitszentrale zur Vermittlung von Hilfe im Notfall. Die Zentrale ist 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr einsatzbereit und stellt die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für den Kunden sicher.
Loya.Care vermittelt unter Berücksichtigung des Wunsches des Kunden und der im Vertrag festgehaltenen Daten sämtliche mit dem Kunden vereinbarte und angeforderte Dienstleistungen. Im Notfall werden die genannten Ansprechpartner in der angegebenen Reihenfolge informiert. Sind diese bei einem Notruf nicht zu erreichen, informiert die Notrufzentrale den Rettungsdienst.
Loya.Care übermittelt den Kontaktpersonen auf Wunsch per E-Mail eine Dokumentation der Notrufe, falls dies vereinbart ist.
Hausnotruf mit Funksender: Stationäres Hausnotrufgerät inkl. Funk-Handsender.
Bei Aktivierung des Notrufknopfs (via stationärem Hausnotrufgerät oder mobilen Funk-Handsender) wird eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale kontaktiert, welche von Loya.Care beauftragt ist und den Alarm entgegennimmt. Die Zentrale folgt dabei der Reihenfolge der Kontaktliste, die bei Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbart wurde. Mit der Zentrale besteht eine Zwei-Wege-Sprachverbindung (Mikrofon und Lautsprecher).
Mobile Notrufuhr mit GPS und Mobilfunk. Der Notruf wird per Knopfdruck ausgelöst, die Position wird dabei automatisch ermittelt. Die Uhr funktioniert im Haus, im Garten und unterwegs im gesamten Bundesgebiet. Mit der Notrufzentrale besteht eine Zwei-Wege-Sprachverbindung (Mikrofon und Lautsprecher).
Bei Aktivierung des Notrufknopfs (via Notrufuhr) wird eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale kontaktiert, welche von Loya.Care beauftragt ist und den Alarm entgegennimmt. Die Zentrale folgt dabei der Reihenfolge der Kontaktliste, die bei Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbart wurde.
Mobiler Notrufknopf, der per Knopfdruck einen Notruf an die Notrufzentrale auslöst. Bei Aktivierung wird die rund um die Uhr besetzte, von Loya.Care beauftragte Notrufzentrale kontaktiert, die der bei Vertragsabschluss vereinbarten Reihenfolge der Kontaktliste folgt. Bei vorliegendem Pflegegrad rechnen wir mit der Pflegekasse ab. Ohne Pflegegrad gilt der aktuelle Preis laut Preisliste auf loya.care.
ZusatzoptionenDer Vertrag wird durch Beauftragung von Loya.Care auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall drei Monate zum Ende eines Monats. Die Kündigung kann jederzeit erklärt werden; der Vertrag endet frühestens mit Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Ein beiderseitiges außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn die vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr erbracht werden können. Loya.Care kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde länger als einen Monat in Zahlungsverzug ist.
Die Kündigung muss uns schriftlich erreichen, gerichtet an Betreut Zuhause GmbH, Kieler Str. 101, 22769 Hamburg. Telefonisch kann nicht gekündigt werden. Kündigt eine andere Person für den Kunden (z. B. Angehörige oder Betreuer), ist die Vollmacht bzw. Bestellung als Betreuer nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis ist die Kündigung nicht wirksam; Loya.Care weist sie dann unverzüglich zurück.
Im Falle des Ablebens des Kunden kann der Vertrag ohne Einhaltung von Fristen schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Gemietete Geräte sind zu Lasten des Kunden inkl. Zubehör so zurückzugeben, dass sie bis zum Vertragsende bei Loya.Care oder deren Vertreter eingehen.
Gibt der Kunde die Geräte nicht bis zum Vertragsende zurück, zahlt er bis zum Eingang der Geräte bei Loya.Care das bisherige monatliche Entgelt als Nutzungsentschädigung, es sei denn, er hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten.
Gemäß vertraglicher Vereinbarung sind folgende Leistungen enthalten: Monatliche Entgelte:
Die monatlichen Entgelte werden im Voraus erhoben.
Sonderentgelte fallen anGgf. anfallende Kosten, die durch den Einsatz externer Dienstleister oder Rettungskräfte, wie z.B. Notarzt, Rettungsdienst, Feuerwehr etc. entstehen, trägt der Kunde in vollem Umfang selbst.
Loya.Care hat die Möglichkeit, die vertraglich festgelegten Preise mit einer Frist von 4 Wochen zur nächsten Monatsabrechnung zu erhöhen, soweit sich die Kosten für die Leistungserbringung erhöhen (insbesondere Personal-, Energie-, Zentralen- und Mobilfunkkosten). Loya.Care nennt dem Kunden bei einer Erhöhung die maßgeblichen Kostenfaktoren.
Die Anpassung wird dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam werden soll. Die jeweils aktuellen Preise sind in der Preisliste einsehbar.
Wir unterstützen nach Möglichkeit gerne bei der Abrechnung mit der zuständigen Pflegekasse und rechnen nach erteilter Genehmigung auch gerne direkt mit dieser ab. Gleichzeitig schuldet der Kunde die Gebühr immer an uns für den Fall, dass eine gesamte oder teilweise Abrechnung mit der Pflegekasse nicht möglich ist.
Beantragt der Kunde eine Übernahme der Kosten bei seiner Pflegekasse, entfällt seine vertragliche Zahlungspflicht für die von der Pflegekasse übernommenen Leistungen ab dem Tag, an dem die Kostenübernahme durch die Pflegekasse in Kraft tritt. Über die Kostenübernahme hinaus gewünschte Leistungen oder Zubehör werden vom Kunden getragen.
Loya.Care stellt dem Kunden ein Hausnotrufsystem, bestehend aus einer Hausnotruf-Basisstation und einem Funkauslöser zur Verfügung.
Es kann vorkommen, dass Loya.Care die Notrufgeräte neu programmieren muss bzw. Updates notwendig sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es während der Updates zu Geräuschen und blinkenden Kontrollleuchten kommen kann. Ein Notruf ist während dieser Zeit nicht möglich und muss nach Beendigung des Updates erneut ausgelöst werden. Bei eventuell notwendigen technischen Maßnahmen am Hausnotrufsystem bzw. Zusatzkomponenten (z.B.Handsender) ist der Kunde ggf. zum Mitwirken verpflichtet.
Änderungen an der Programmierung des Hausnotrufsystems sind ohne ausdrückliche Zustimmung von Loya.Care nicht zulässig. Bei Missachtung entstehen Fehlfunktionen des Geräts. Dadurch eventuell anfallende Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Haftung richtet sich nach § 8.
Der Kunde hat die ihm überlassenen Gerätschaften pfleglich zu behandeln und haftet für eventuelle Beschädigungen, die durch äußere Einwirkung verursacht wurden, sowie für den Verlust einzelner Teile der Geräte in Höhe des Neuanschaffungswertes, soweit ihn ein Verschulden trifft. Dies beinhaltet auch die extreme Verschmutzung von Gerätschaften (z.B.Verfärbungen durch Nikotineinfluss).
Technische Änderungen und gesetzlich gebotene Neuregelungen kann Loya.Care nach Notwendigkeit vornehmen. Der Kunde verpflichtet sich, einmal monatlich einen Test mit dem Notrufgerät durchzuführen, um den vollen Funktionsumfang sicherzustellen.
Der Kunde führt bei der Inbetriebnahme einen Testalarm durch, überzeugt sich von der Einsatzbereitschaft des Geräts, befolgt die Einweisung gemäß Betriebsanleitung und kontaktiert bei Fragen Loya.Care.
Wünscht der Kunde ein anderes Gerät oder ein anderes Produkt und wird das Gerät deshalb ausgetauscht, beginnt mit der Mitteilung an Loya.Care ein neuer Vertrag zu den dann geltenden Bedingungen und Preisen. Der bisherige Vertrag endet zu diesem Zeitpunkt. Bis zur Inbetriebnahme des neuen Geräts bleibt das bisherige Gerät aufgeschaltet. Ein Gerätetausch aus technischen Gründen (z. B. Defekt, Modellwechsel durch Loya.Care) lässt den Vertrag und seine Laufzeit unberührt.
(1) Loya.Care schuldet die Aufschaltung des Notrufsystems, die Entgegennahme von Alarmen und die Vermittlung von Hilfe. Ein bestimmter Erfolg der Hilfe, insbesondere ein Eintreffen von Rettungskräften innerhalb einer bestimmten Zeit oder ein Behandlungs- oder Rettungserfolg, wird nicht geschuldet. Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Ärzte, Pflegedienste und die vom Kunden benannten Kontaktpersonen handeln eigenverantwortlich und sind keine Erfüllungsgehilfen von Loya.Care.
(2) Loya.Care haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit (auch bei einfacher Fahrlässigkeit), nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit Loya.Care eine Garantie übernommen hat.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere Aufschaltung und Erreichbarkeit der Notrufzentrale) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, bei Sach- und Vermögensschäden höchstens auf 10.000 Euro je Schadensereignis.
(4) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, auch für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust.
(5) Die Haftung entfällt oder mindert sich, soweit der Kunde seine Pflichten verletzt hat und dies zum Schaden beigetragen hat, insbesondere den Testalarm bei Inbetriebnahme und den monatlichen Test nach § 6 unterlassen, sich nicht von der Einsatzbereitschaft des Geräts überzeugt, die Einweisung gemäß Betriebsanleitung nicht befolgt, bei Fragen Loya.Care nicht kontaktiert, Änderungen am Gerät vorgenommen, die Kontaktliste nicht aktuell gehalten oder das Gerät nicht bestimmungsgemäß getragen und genutzt hat. Loya.Care haftet nicht für Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Strom, Mobilfunk- oder Internetnetz, Maßnahmen Dritter und höhere Gewalt (siehe auch § 7).
(6) Schadensersatzansprüche aus einfacher Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 2.
Soweit die Haftung von Loya.Care ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Loya.Care.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
Für den Fall der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Punkte dieses Vertrags treten an deren Stelle die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, in Ermangelung dieser, der mutmaßliche Wille beider Vertragsparteien. Die übrigen Punkte bleiben davon unberührt.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Erhalts des Hausnotrufsystems.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Betreut Zuhause GmbH, Kieler Str. 101, 22769 Hamburg Email: info@loya.care
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Wir bitten darum, den Widerruf schriftlich zu erklären.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des WiderrufsWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie nach der Installation des Hausnotrufsystems verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Die Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO stehen auf unserer Webseite unter loya.care/datenschutz. Auf diese Informationen weisen wir im Vertragsformular hin. Auf Wunsch senden wir sie kostenlos in Papierform zu.
Einwilligungen, insbesondere in die Verarbeitung von Gesundheitsdaten (auch Aktivitäts- und Vitaldaten), den Austausch mit Ärzten, Pflegediensten und Kassen, die Sprachaufzeichnung, Werbung und die Weitergabe von Daten an Angehörige, erteilt der Kunde einzeln mit der Einwilligung zum Vertrag. Sie sind freiwillig und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Eine Kontaktaufnahme zu Werbezwecken (z. B. zu anderen Produkten von Loya.Care, per Telefon, E-Mail oder SMS) erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Kunden. Angehörige erhalten Daten aus Gerät und App nur, soweit der Kunde dies ausdrücklich eingewilligt hat. Zur Verbesserung unserer Produkte verwendet Loya.Care Daten nur anonymisiert.
Das gesprochene Wort unterliegt einem besonderen Schutz. In der Notrufbearbeitung kann es vorkommen, dass Sprachaufzeichnungen vorgenommen werden. Für den rechtlich zulässigen Einsatz ist das Einverständnis der betroffenen Personen erforderlich. Der Kunde erteilt es mit der Einwilligung zum Vertrag (Einwilligung 3).
Diese AGB und die Widerrufsbelehrung erhält der Kunde bei Vertragsschluss in Textform, in der Regel mit der Vertragsbestätigung per E-Mail. Loya.Care dokumentiert den Versand. Die Informationen zum Datenschutz sind unter loya.care/datenschutz abrufbar (§ 11).
(1) Geschäftskunden sind Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, zum Beispiel Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, Wohnungsunternehmen, Kommunen und Kooperationspartner. Für sie gelten diese AGB nur, soweit in diesem § 14 oder im Angebot nichts anderes steht. Das Widerrufsrecht nach § 10 steht nur Verbrauchern zu.
(2) Preise, Laufzeiten, Leistungsumfang, Servicezeiten, Haftung und weitere Konditionen vereinbaren wir mit Geschäftskunden individuell im Angebot. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor. Unsere Angebote sind freibleibend, wenn sie keine Annahmefrist nennen. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug dürfen wir nach vorheriger Mahnung unsere Leistungen sperren.
(4) Wir dürfen die Preise mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende anpassen, wenn sich unsere Kosten erhöhen (insbesondere Personal, Energie, Notrufzentrale, Mobilfunk, Geräte und Lieferanten). Übersteigt die Erhöhung innerhalb von zwölf Monaten 10 Prozent, kann der Kunde zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen.
(5) Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Die Geräte bleiben unser Eigentum, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde trägt bis zur Rückgabe die Gefahr für Verlust und Beschädigung und ersetzt den Neuwert, soweit nicht normaler Verschleiß vorliegt. Er setzt die Geräte nur zum vereinbarten Zweck ein.
(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm betreuten Personen über den Einsatz informiert sind, dass alle erforderlichen Einwilligungen (insbesondere zu Gesundheitsdaten, Schweigepflichtentbindung und Sprachaufzeichnung) vorliegen und dass uns Kontaktlisten und Zugangsdaten aktuell vorliegen. Verarbeiten wir Daten in seinem Auftrag, schließen die Parteien auf Verlangen eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
(8) Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter, auch seiner betreuten Personen, frei, die auf einer Verletzung seiner Pflichten aus dem Vertrag beruhen. Das schließt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ein.
(9) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben. Im Übrigen haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens mit 10.000 Euro je Schadensereignis. Das gilt auch bei grober Fahrlässigkeit unserer einfachen Erfüllungsgehilfen. Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und Datenverlust sind bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer bei Vorsatz und Personenschäden.
(10) Wir dürfen Subunternehmer und Notrufzentralen einsetzen und Geräte, Software und technische Abläufe ändern, solange der vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt. Störungen durch Strom-, Mobilfunk- oder Internetausfall, Maßnahmen Dritter und höhere Gewalt entbinden uns für die Dauer der Störung von unserer Leistungspflicht.
(11) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg.
Jeder Lieferant gewährleistet, dass sämtliche Lieferungen und Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind, den vereinbarten Spezifikationen entsprechen sowie den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anforderungen genügen.
Sofern zwischen den Parteien keine ausdrückliche abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten für sämtliche Gewährleistungs-, Mängel-, Schadensersatz-, Aufwendungsersatz-, Rückgriffs- und sonstigen Ansprüche von Loya.Care gegen den Lieferanten ein Zeitraum von drei Jahren ab Auslieferung als vereinbart, mindestens aber die jeweils längsten nach Gesetz oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässigen Verjährungs- und Geltendmachungsfristen.
Soweit dem Lieferanten nach Gesetz oder aufgrund eigener Geschäftsbedingungen längere Gewährleistungs-, Garantie- oder Verjährungsfristen obliegen, gelten diese vorrangig zugunsten von Loya.Care.
Die Verjährung von Ansprüchen von Loya.Care wird für die Dauer der Prüfung eines angezeigten Mangels sowie während der Durchführung von Nacherfüllungsmaßnahmen gehemmt. Die Verjährungsfrist beginnt hinsichtlich ersetzter oder nachgebesserter Liefergegenstände nach Abschluss der Nacherfüllung erneut.
Die gesetzlichen Rechte von Loya.Care, insbesondere auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie Lieferantenregress, bleiben unberührt und werden durch diese Bestimmungen weder eingeschränkt noch ausgeschlossen.
Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB gelten als rechtzeitig erfüllt, wenn erkennbare Mängel unmittelbar nach deren Entdeckung gerügt werden. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Rechte bleibt hiervon unberührt.
Verzichtet der Lieferant nach Eintritt der Verjährung nicht ausdrücklich auf die Einrede der Verjährung, so ist Loya.Care berechtigt, vom Lieferanten eine angemessene Verlängerung der Verjährungsfristen zu verlangen, soweit dies zur Prüfung oder Durchsetzung bestehender Ansprüche erforderlich ist.